Warum kommt es zu dieser Entwicklung?
Grundstückseigentümer orientieren sich bei Pachtanpassungen an diesen Gutachten und nutzen zunehmend die Möglichkeit, ihre Pachtforderungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu erhöhen. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich in den kommenden Jahren fortsetzen.
Im Gegensatz zu Wohnungsmieten gibt es für Kleingärten keinen klassischen Mietspiegel. Stattdessen wird der Vergleichswert aus dem Pachtzins des gewerblichen Obst- und Gemüseanbaus ermittelt. Das Bundeskleingartengesetz erlaubt maximal den vierfachen Betrag dieser Vergleichspacht – was gleichzeitig eine Art „Mietpreisbremse“ für Kleingärten darstellt.
Gute Nachricht: 2026 wird günstiger als möglich!
Obwohl der Verein offiziell die Anpassung erklären muss, wird er den Mitgliedern im Jahr 2026 nur 0,15 €/m² berechnen. Damit bleibt der Pachtzins weiterhin moderat, und die finanzielle Belastung wird für alle Pächterinnen und Pächter abgefedert.
Der Verein behält sich jedoch vor, künftig – falls notwendig – auch den vollen Höchstpachtzins von 0,21 €/m² in Rechnung zu stellen oder eine Nachberechnung vorzunehmen.
Fazit
Die Pachtzinserhöhung ist eine gesetzliche und marktbedingte Entwicklung, die nicht im Einflussbereich des Vereins liegt. Umso wichtiger ist es, transparent zu informieren – und gleichzeitig soziale Verantwortung zu zeigen. Mit der moderaten Berechnung für 2026 setzt der Verein ein deutliches Zeichen für seine Mitglieder.






